Was sind die Auswirkungen der „NIS-2-Cybersicherheitsrichtlinie“ für den Mittelstand?

Mit dem Ziel, den Schutz von Unternehmen hinsichtlich möglicher IT-Vorfälle und Cyberangriffe auszubauen, wurde 2023 auf europäischer Ebene die NIS-2-Richtlinie verabschiedet. NIS steht dabei für „Network and Information Security“.

Damit vergrößert sich die Anzahl der seit 2016 mit der ersten Richtlinie betroffenen Unternehmen und Organisationen (KRITIS) deutlich.

Sie verpflichtet viele kleine und mittlere Unternehmen ab Oktober 2024 zu Cybersicherheitsmaßnahmen und es drohen empfindliche Geldstrafen bei Nichteinhaltung der Richtlinie.

Aber wer ist überhaupt von der NIS-2-Cyberrichtlinie betroffen?

Was kommt auf die Unternehmen zu?

Wie können Sie die Richtlinie in der Praxis umsetzen?

Im Rahmen unseres diesjährigen media IT-SicherheitsForum werden wir hierüber informieren.

Veranstaltungsdetails:

24. April 2024
17:00 – 19:00 Uhr
kostenlos
IHK Lahn-Dill
Friedenstr. 2
35578 Wetzlar

 

Ablauf:

17:00 Uhr   Begrüßung
Christian Bernhard, Vorsitzender Verein media Lahn-Dill e.V.

17:05 Uhr   NIS-2-Überführung in nationales Recht
Referent: Rechtsanwalt Christian Koch KKP-LAW

17:30 Uhr   Umsetzung der NIS-2-Regeln in die Praxis
Referent: Michael Wiesner, Michael Wiesner GmbH

18:00 Uhr   Fragen und Austausch
Moderation: Michael Wiesner

18:30 Uhr   Schlusswort
Christian Bernhard, Vorsitzender Verein media Lahn-Dill e. V.

 

Über die Referenten:

Christian Koch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Mittelhessen (Studium Plus), KKP-LAW, Wetzlar

 

Michael Wiesner

Geschäftsführer der Michael Wiesner GmbH

Michael Wiesner berät seit über 25 Jahren Unternehmen im Bereich Informations- und Cybersicherheit und verantwortet diese zum Beispiel als externer Informationssicherheitsbeauftragter

 

Kooperationspartner:

 

Anmeldung:

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